23.03.2021

Wikimedia fordert vom Bundesrat Korrektur faktischer und juristischer Fehler in Stellungnahme zur EU-Urheberrechtsreform

Berlin, 23. März 2021 – Am kommenden Freitag, 26. März wird der Bundesrat eine Stellungnahme zur deutschen Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform beschließen. Das dazu dem Deutschen Bundestag vorliegende Gesetz (siehe Pressemitteilung vom 3. Februar) ist zwar kein sogenanntes Zustimmungsgesetz, bei dem auch die Länderkammer zustimmen müsste, dennoch wird die Stellungnahme des Bundesrates für den weiteren Prozess im Bundestag durchaus Gewicht haben. Der Entwurf zu dieser Stellungnahme kursiert derzeit bei den 16 Landesregierungen und liegt auch Wikimedia Deutschland vor.

Wie üblich bei derart großen Gesetzgebungsvorhaben enthält der Entwurf aus zivilgesellschaftlicher Sicht genauso positive wie irrelevante und auch negative Passagen. Zu den positiven zählt, dass sich der Bundesrat für eine vollständige Entfristung des „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes“ (UrhWissG) ausspricht und unter Ziffer 26 automatisierten Netzfiltern eine klare Absage erteilt. Da die Ausschüsse Recht, Kultur und Wirtschaft des Bundesrates bereits zur Stellungnahme beraten haben, ist auch klar, dass die darin liegenden politischen Haltungen nicht mehr nachverhandelt werden vor Freitag.

Der Text enthält jedoch auch mehrere juristische und faktische Fehler. John Weitzmann, Leiter Politik und Recht bei Wikimedia Deutschland: „An mehreren Stellen im Entwurfstext ist zu lesen, dass unbekannt sei, ob auch andere EU-Länder bei der Umsetzung von Artikel 17 der EU-Urheberrechtsreform mit pauschalen Regeln zugunsten von Kleinstnutzungen arbeiten wollen, und dass der Entwurf der Bundesregierung einen ‘nationalen Alleingang’ darstelle. Das ist schlicht sachlich falsch, denn beispielsweise der österreichische Gesetzgebungsansatz sieht ebenfalls solche Pauschalregeln vor, sogar mit höheren Grenzwerten als im deutschen Gesetzentwurf. Wenn dies dem Bundesrat offiziell unbekannt ist, ist das entweder absichtliche Irreführung oder Inkompetenz.“

Die Behauptung, diese Texte seien unbekannt, und die daneben auch zu findenden juristischen Fehler müssten bis zur Beschlussfassung am Freitag dringend behoben werden, so Weitzmann weiter. Die Entwurfstexte beispielsweise aus Österreich seien frei im Netz zu finden, etwa hier (vgl. insb. Paragraf 89a). Zudem bestehe dann die Gefahr, dass sich das Narrativ des angeblichen nationalen Alleingangs im Gesetzgebungsverfahren wie „alternative Fakten“ verfestige und den ganzen Prozess belaste, der ohnehin schon hochgradig aufgeladen sei.

Den offenen Brief von Wikimedia Deutschland finden Sie hier zum Nachlesen.