29.04.2021
„Ein schwerer Schlag für Meinungs- und Pressefreiheit“: EU-Parlament beschließt TERREG-Verordnung
Berlin, 29. April 2021 – Mit der vom Europäischen Parlament beschlossenen Verordnung können in Zukunft europaweit Netzfilter zur Sperrung potenziell terroristischer Inhalte eingesetzt werden. Der Einsatz von Filtertechnologien ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber mit der Verordnung wahrscheinlicher. Automatisierte Filtertechnologie gilt als fehleranfällig und wird nach Einschätzung von Wikimedia Deutschland dafür sorgen, dass zukünftig auch völlig legale Inhalte blockiert werden.
Keine gerichtliche Kontrolle vorgesehen
Die Sperrung von Inhalten im Netz wird durch die nun beschlossene Verordnung ohne angemessene gerichtliche Prüfung durchführbar sein – ein fundamentaler Eingriff in den Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit. Problematisch ist aus Sicht von Wikimedia auch, dass Löschentscheidungen EU-weit gelten. Videos, die in anderen Staaten ungerechtfertigt entfernt werden, werden so auch Nutzenden in Deutschland nicht weiter zur Verfügung stehen.
Abraham Taherivand, Geschäftsführender Vorstand von Wikimedia Deutschland, sagt dazu: „Wir begrüßen den Wunsch der EU, der Verbreitung terroristischer Inhalte im Netz Einhalt zu gebieten. Die nun beschlossene Verordnung ist jedoch ein schwerer Schlag für die Meinungs- und Pressefreiheit in Europa. Es fehlen grundlegende Mechanismen, um die Maßnahmen gegen Missbrauch oder bloße Anwendungsfehler abzusichern.“
Verordnung tritt ohne finales Votum im Europaparlament in Kraft
Die TERREG-Verordnung wird am heutigen Donnerstag ohne eine finale Abstimmung im Parlament beschlossen. Da keine der Fraktionen im Parlament eine Abstimmung beantragte, gilt die Verordnung in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments (Art. 69 – Einigung in zweiter Lesung) als angenommen. In einem offenen Brief hatte Ende März Wikimedia Deutschland zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dazu aufgerufen, gegen die Verordnung zu votieren.