
Open Data in Politik und Verwaltung
Der Weg zu offenen Daten für Verwaltung, Gesellschaft und Unternehmen
Studien, Gutachten, Datenbanken und viele andere Informationen der öffentlichen Hand sind weitgehend nicht geborgene Wissensschätze. Nicht geborgen deshalb, weil ein Rechtsanspruch auf Open Data auf Bundesebene bisher nicht und auf Landesebene nur in einigen Bundesländern realisiert ist.
Die Verwaltungen selbst, aber auch Unternehmen, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Forschende können das enorme Potenzial offener Daten der öffentlichen Hand nur nutzen, wenn Rechtsunsicherheiten beseitigt und die mangelnde Bereitstellung in der Praxis beendet werden.
Notwendig ist ein Rechtsanspruch auf Open Data. Dazu müssen öffentliche Stellen – von der Bundesbehörde bis zur Forschungseinrichtung – personell, finanziell und technologisch in die Lage versetzt werden, ihre Informationen als Open Data zur Verfügung zu stellen.

Recht auf Open Data
Positionspapier 2022
Offene Daten nützen dem Gemeinwohl, der Wirtschaft und der Demokratie. Doch ihr ungeheures Potential kann nur realisiert werden, wenn Rechtsunsicherheit und mangelnde Bereitstellung in der Praxis in Deutschland beendet werden. Wikimedia Deutschland fordert, dass der Rechtsanspruch auf Open Data zeitnah ausgearbeitet und umfassend formuliert sein muss.
Forderungen für Open Data in der Verwaltung
Bundestransparenzgesetz mit Rechtsanspruch auf Open Data
- Eine moderne und effiziente Verwaltung braucht klare strategische Ziele.
- Dafür müssen Verantwortlichkeiten klar und langfristige Budgets vorhanden sein.
- Verwaltungen und Ministerien sollten gezielt interne IT-Kompetenzen aufbauen.
- Behörden müssen in der Lage sein, selbst die notwendigen Infrastrukturen für offene Daten aufzubauen und bereitzustellen.
- Eine moderne IT- und Datenbasis auf dem aktuellen Stand der Technik ist notwendig, um Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und offene Daten bereitzustellen.
Grundlagen für Verwaltungsdigitalisierung
- Der Bund gewährleistet einen individuellen Rechtsanspruch darauf, öffentlich finanzierte Informationen frei zu nutzen und weiterzuverwenden.
- Auch Bundesländer ohne Transparenzgesetze setzen dieses Recht um.
- Transparenzgesetze verpflichten Bund und Länder, Daten von sich aus und nicht erst auf Anfrage öffentlich bereitzustellen.
Open by Default
- Es ist die Norm und nicht die Ausnahme, dass staatliche Informationen frei zugänglich und wiederverwendbar sind.
- Einschränkungen und Ausnahmen sollten sich streng an die Vorgaben der EU-Open-Data-Richtlinie halten.
Maschinenlesbare Formate in auffindbarer Struktur
- Die öffentliche Hand lizenziert Daten frei und stellt sicher, dass sie nach Standards aufbereitet werden, die eine freie Weiterverwendung und Verknüpfung ermöglichen. (Linked Open Data).
- Daten müssen nach den FAIR-Prinzipien aufbereitet und zugänglich sein: auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar.
Verbandsklagerecht ermöglichen
- Nicht nur Einzelpersonen, sondern auch zivilgesellschaftliche Verbände sollten Open Data einklagen können. Dafür braucht es ein Verbandsklagerecht.
- Die Regelungen dafür sollten denen im Umwelt- und Verbraucherschutz ähneln.

Open Content – Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen
Der Leitfaden erläutert, was Open Content Lizenzen sind. Er erklärt juristisch und allgemeinverständlich, welche Unterschiede zwischen Lizenzen bestehen und wie man sie anwendet. Darüber hinaus gibt er einen Überblick dazu, wo und wie man Open Content online finden kann.

Handreichung für Parlamentsfotos in Wikimedia Commons
Die Handreichung erklärt, wie man Fotos – etwa von Politikschaffenden oder von politischen Ereignissen – im freien und offenen Medienarchiv Wikimedia Commons bereitstellt. Wie funktioniert der Upload? Wie macht man korrekte Lizenzangaben? Wie beschreibt man ein Bild, so dass es gefunden wird? Was erlauben freie Lizenzen – und was nicht?