Hilfe
Bei Fragen oder Problemen ist das Team der Mitglieder­versammlung per E-Mail an mv@wikimedia.de erreichbar.

Kandidaturaufruf

Auf der 30. Mitgliederversammlung werden zwei der vier Kassenprüfer*innen neu gewählt. Hier erfährst Du alles über das Amt, die Wahl und wie Du kandidieren kannst.

Zwei ehrenamtliche Kassenprüfer*innen gesucht!

Wikimedia Deutschland e. V. finanziert sich im Wesentlichen über Spenden und Mitgliedsbeiträge. Zum Nachweis der korrekten Mittelverwendung erstellt ein Steuerbüro den Jahresabschluss und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führt jährliche Jahresabschlussprüfungen durch. Auf Grundlage des Jahresabschlusses prüfen zusätzlich vier ehrenamtliche Kassenprüfer*innen die Rechnungsbelege, deren ordnungsgemäße Verbuchung sowie die satzungsgemäße Mittelverwendung.

In diesem Jahr werden zwei der vier Kassenprüfer*innen neu gewählt. Du teilst die Werte von Wikimedia Deutschland? Dann bewirb Dich bis Montag, 19. Mai 2025 als Kassenprüfer*in!

Fragen und Antworten zum Amt der Kassenprüfer*innen

  • Welche Kompetenzen sind für das Amt der Kassenprüfer*innen hilfreich?

    Gesucht werden Menschen, die Verantwortung im Verein übernehmen möchten und idealerweise über mindestens eine der folgenden Kompetenzen verfügen:

    • praktische Erfahrungen mit doppelter Buchführung – gerne aus der Perspektive der Steuerberatung, des Controllings, der Wirtschaftsprüfung etc.
    • allgemeine Kenntnisse der Besteuerung von Körperschaften sowie speziell der abgabenrechtlichen Behandlung gemeinnütziger Vereine.

    Eine kaufmännische Ausbildung oder ein Studium der Wirtschaftswissenschaften ist von Vorteil, aber nicht notwendig.

  • Wieviel Engagement und Zeitaufwand ist erforderlich?

    Die Kassenprüfung findet einmal im Jahr an einem Wochenende im Frühjahr statt. Anschließend erstellen die Kassenprüfer*innen einen Bericht und stellen diesen auf der folgenden Mitgliederversammlung vor. Im Zeitraum vor und nach der Kassenprüfung gibt es meist einen stärkeren Austausch der Kassenprüfer*innen untereinander sowie mit dem Vorstand, verantwortlichen Mitarbeitenden von Wikimedia Deutschland und der Schatzmeisterin. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

  • Was sind die Vorteile eines Engagements?

    Das Amt als Kassenprüfer*in bietet eine Möglichkeit, Verantwortung im Verein zu übernehmen: Die Kassenprüfer*innen sind bei Wikimedia Deutschland für die Überwachung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung zuständig. Als Beauftragte der Mitgliederversammlung tragt Ihr dazu bei, dass die Mitglieder über die korrekte Verwendung der Vereinsgelder aufgeklärt werden. Bei allen Fragen und bei der Organisation der Kassenprüfung gibt es eine professionelle Unterstützung durch die Geschäftsstelle.

  • Wie läuft die Wahl ab?

    Die Kassenprüfer*innen werden durch die Vereinsmitglieder mit dem Status „Aktives Mitglied“ gewählt. Die meisten Vereinsmitglieder geben ihre Wahlstimme vor der Mitgliederversammlung online ab. Dafür werden ihnen vorab die Vorstellungen aller Kandidat*innen zur Verfügung gestellt und sie können im passwortgeschützten Mitgliederbereich Fragen an die Kandidat*innen stellen. Ein weiterer Teil der Mitglieder stimmt dann direkt vor Ort auf der 30. Mitgliederversammlung ab. Die Mitgliederversammlung findet am 14. Juni als hybride Veranstaltung statt, d.h. sowohl die Kandidierenden als auch die Vereinsmitglieder können entweder online oder vor Ort in Berlin daran teilnehmen.

Kandidatur einreichen

Du kannst deine Bewerbung ganz unkompliziert über das Kandidaturformular einreichen. Bewerbungsfrist ist Montag, der 19. Mai 2025.

Fragen und Antworten zur Kandidatur

Du hast Fragen zu Deiner Kandidatur oder dem Ablauf der Wahl? Vielleicht findest Du die Antwort in dem folgenden FAQ. Oder schicke uns jederzeit gerne eine E-Mail an kandidatur@wikimedia.de.

  • Wer kann kandidieren?

    Kandidieren können alle Vereinsmitglieder mit dem Mitgliedsstatus „Aktives Vereinsmitglied“. Ausgeschlossen von einer Kandidatur sind Beschäftigte des Vereins und ehemalige Beschäftigte, wenn das Ende ihres Beschäftigungs­verhältnisses am Tag der Wahl noch nicht ein Jahr zurückliegt.

  • Ich bin noch kein aktives Vereinsmitglied – kann ich trotzdem kandidieren?
    • Ja. Wenn Du noch kein Vereinsmitglied bist, kannst Du bis zum 19. Mai hier ganz einfach eine Mitgliedschaft beantragen („Aktive Mitgliedschaft“ auswählen): https://spenden.wikimedia.de/apply-for-membership
    • Wenn Du Fördermitglied bist, kannst Du einen Wechsel zu einer aktiven Mitgliedschaft ebenfalls bis zum 19. Mai formlos an mitglieder@wikimedia.de beantragen.
  • Wie sollen die Selbstvorstellungen gestaltet sein?

    Um dich den Mitgliedern vorzustellen, bitten wir dich um drei Dinge:

    1. Eine schriftliche Selbstvorstellung im PDF-Format
    2. Ein Bild für die Galerie der Kandidierenden im Online-Mitgliederbereich
    3. Eine Kurzbeschreibung für die Galerie der Kandidierenden

    Alle Informationen dazu findest Du im Online-Formular für die Kandidatur im Abschnitt Selbstvorstellungen. Du kannst die Inhalte für deine Vorstellung direkt mit Deiner Kandidaturerklärung in dem Formular hochladen oder alternativ bis 19. Mai per E-Mail an kandidatur@wikimedia.de schicken.

  • Werde ich für die Ausübung eines Amts bezahlt?

    Nein. Das Amt der Kassenprüfer*innen wird ehrenamtlich ausgeübt und daher nicht vergütet.

  • Werden die Kosten erstattet, die mit der Ausübung des Amtes anfallen?

    Ja, sämtliche Kosten, die im Rahmen der Amtstätigkeit anfallen (z. B. Kosten für Reisen und Unterkunft), werden vom Verein getragen. Details hierzu finden sich in der Reisekostenordnung.

  • Hafte ich für eventuelle Fehler?

    Die Haftung von amtstragenden Personen des Vereins erstreckt sich grundsätzlich nur auf die originären Aufgaben der jeweiligen Ämter, wie sie in der Satzung und der Geschäftsordnung festgelegt sind. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, außerdem besteht eine Versicherung.

  • Was sollte ich sonst noch vor einer Kandidatur wissen?

    Kassenprüfer*innen unterliegen der Geschäftsordnung für Interessenkonflikte. Die Geschäftsordnung regelt unter anderem, dass der Verein keine Geschäfte mit amtstragenden Personen abschließen darf, was auch bis zu einem Jahr nach Ausscheiden aus dem Amt gilt. Community-Projekte mit Gesamtkosten bis zu 500 € je Projekt sind davon ausgenommen, weitere Ausnahmen kann das Präsidium auf Antrag beschließen.