24.09.2019
Pressemitteilung: Datenrecht
Wem gehören Daten? Die Weichen werden jetzt gestellt.
Berlin, 02.11.2017. Die Sondierenden auf dem Weg in eine mögliche Jamaika-Koalition kündigen in ihrem Verhandlungsstand zum Digitalen die “Schaffung eines modernen Datenrechts” an. Doch sind die dort genannten Begriffe wie “digitales Bürgerrecht” oder “Datensouveränität” bisher nicht eindeutig geklärt. Jetzt werden die Weichen gestellt, wem gewonnene Daten gehören sollen und wer auf sie zugreifen kann. Gerade nicht-personenbezogene Daten wie Umwelt-, Verkehrs- und demografische Daten müssen für die gesamte Gesellschaft nutzbar bleiben.
Daten haben bisher rechtlich gesehen keinen Eigentümer. Sie
gehören also niemandem bzw. allen. Nur wenn sie sich auf Personen
beziehen, wie Adressdaten oder ein Geburtstag, gibt der Datenschutz den
betroffenen Menschen das Recht, ihre Einwilligung zur Nutzung dieser
personenbezogenen Daten zu geben – oder zu verweigern. Und Datenbanken
erhalten derzeit besondere Schutzrechte, nicht aber an den Daten selbst.
Zugleich herrscht in der Diskussion um Daten eine Goldgräberstimmung,
die besorgniserregend ist.
“Daten sind nicht das neue Öl, wie es oft heißt, sondern eine
gesellschaftliche Infrastruktur”, sagt John Weitzmann, Politikreferent
bei Wikimedia Deutschland mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen.
Auch wenn eine Einwilligung der Datennutzung in jedem Einzelfall in der
Anwendung kaum vollständig umsetzbar sein mag, kann eine
eigentumsrechtliche Regelung zu Gunsten von einzelnen Firmen hier
zukünftig unlösbare rechtliche Hürden errichten. “Datenschutz und
informationelle Selbstbestimmung sind keine Auslaufmodelle und dürfen
daher nicht geschwächt werden, indem man die Daten noch mehr einer
wirtschaftlichen Logik unterwirft als es ohnehin jetzt schon beim Zugang
zu ihnen der Fall ist. Eigentum kann vollständig auf andere übergehen,
darum muss Kern des Datenschutzes der Mensch als Person bleiben, nicht
als Eigentümer”, so Weitzmann weiter.
Wenn Daten allerdings zukünftig den materiellen Sachen rechtlich
gleichgestellt würden, müsste an unzähligen Stellen zusätzlich ermittelt
werden, wer ihr Eigentümer ist oder sein könnte. Damit wäre eines der
letzten Gemeingüter auf einen Schlag privatisiert. Es würden sich
plötzlich Fragen stellen wie: Wem gehört der Durchschnittswert der
Oktober-Temperaturen in Berlin? Wem gehören die Einwohnerzahlen
deutscher Mittelstädte? Und da man Eigentum auch vollständig übertragen
kann, wären rechtliche Konflikte vorprogrammiert zwischen Unternehmen,
die Daten als Eigentum erwerben, und den Personen, über die diese
gekauften Daten etwas aussagen.
Gerade weil Daten als Infrastruktur immer mehr Bedeutung gewinnen
und eine grundlegende Ressource der Zukunft darstellen, dürfen in
Koalitionsverhandlungen hinter verschlossenen Türen keine weitreichenden
Weichenstellungen zum Datenrecht vorgenommen werden. Die rechtlichen
wie gesellschaftlichen Folgen sind heute nicht absehbar.
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