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Die Detektive des Urheberrechts
Von Benutzer:Tsor und Benutzer:Ra'ike
Erklärtes Ziel von Wikipedia ist es, eine Enzyklopädie Freien Wissens bereitzustellen - frei im Sinne von frei verfügbar und ohne Einschränkungen kostenlos nutzbar für jedermann selbst für kommerzielle Zwecke,
Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported (kurz: CC-by-sa-3.0)
oder der
GNU-Lizenz für freie Dokumentation (kurz: GNU-FDL)
befolgt werden.
Das bedeutet im Einzelnen, dass man
- als Autor sein Einverständniss gibt, dass die Nennung seines Namens in einer der folgenden Weisen geschieht:
- durch einen Hyperlink (wenn möglich) oder eine URL auf die Seite, zu der er beigetragen hat,
- durch einen Hyperlink (wenn möglich) oder eine URL auf eine alternative, stabile, frei zugängliche, lizenzkonforme Online-Kopie, welche die Autoren in einer zum ursprünglichen Text gleichwertigen Weise nennt, oder
- durch eine Liste sämtlicher Autoren. Jede Autorenliste kann um sehr kleine oder irrelevante Beiträge gekürzt werden.
- bei der Weiterverwendung von Texten mit der oben genannten Lizenz folgende Bedingungen erfüllen muss:
- 1. Namensnennung: Um eine Textseite in irgendeiner Form lizenzkonform wiederzuveröffentlichen, müssen die Autoren angegeben werden, entweder
- a) durch Angabe des Hyperlinks (sofern möglich) oder der URL auf jede Seite, die weiterverwandt wird,
- b) durch Angabe des Hyperlinks (sofern möglich) oder der URL auf eine alternative, stabile und frei zugängliche Online-Kopie, welche die Lizenzbestimmungen einhält und die Autoren auf zu dieser Website adäquater Weise nennt,
- c) oder einer Liste aller Autoren. Jede Autorenliste kann sehr kleine oder irrelevante Änderungen übergehen.
- Diese Bestimmungen gelten für Text, der in der Wikimedia-Gemeinschaft entstanden ist. Text von außerhalb kann zusätzliche Bedingungen an die Namensnennung stellen, welche wir klar aufzuzeigen versuchen werden. Beispielsweise kann eine Seite einen Kasten oder eine andere Notiz enthalten, dass ihr Inhalt (teilweise) an anderer Stelle erstveröffentlicht wurde. Solche Anmerkungen sollten gewöhnlich von Weiternutzern beibehalten werden.
- 2. Weitergabe unter gleichen Bedingungen: Wenn Änderungen an einer Seite vorgenommen oder Text hinzufügt wurde, muss der neue Text auch unter Creative Commons Attribution-Share-Alike License 3.0 oder einer späteren Version stehen.
- 3. Änderungen aufzeigen: Veränderungen oder Erweiterungen eines bestehenden Werkes müssen auf angemessene Weise angegeben werden. In einem Wiki etwa ist eine Notiz in der Versionsgeschichte ausreichend.
- 4. Lizenzhinweis: Jede öffentlich zugängliche Kopie oder modifizierte Version muss einen Hinweis enthalten, dass das Werk unter der Lizenz CC-BY-SA steht, sowie entweder einen Hyperlink beziehungsweise eine URL auf den Text der Lizenz oder eine Kopie des Lizenztextes. Eine für diesen Zweck geeignete URL ist http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de.
- Weitere Informationen hierzu können dem Lizenzvertrag der CC-BY-SA-Lizenz entnommen werden.
- Zusätzliche Textlizenzierung unter der GNU Free Documentation License
Bei Wikipedia ist aus Kompatibilitätsgründen jede Seite, die keinen exklusiv unter CC-BY-SA (oder exklusiv unter einer CC-BY-SA-kompatiblen Lizenz) stehenden Text beinhaltet, zusätzlich unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License verfügbar. Um zu ermitteln, ob eine Seite auch unter der GFDL steht, sollten Fußzeilen, die Versionsgeschichte und die zugehörige Diskussionsseite auf Hinweise auf eine GFDL-inkompatible Einzellizenzierung geprüft werden. Jeder vor dem 15. Juni 2009 veröffentlichte Text wurde unter der GFDL lizenziert, es ist also auch möglich, eine Version vor diesem Datum zu nutzen, um GFDL-Kompatibilität zu gewährleisten.
- Weiterverwendung von eingebundenen Medien
Wenn nicht abweichend angegeben, sind die im Seitentext eingebundene Medien/Dateien unter diversen freien Lizenzen erhältlich, welche im Einklang mit den Lizenzierungsbestimmungen der Wikimedia Foundation stehen. Die jeweils geltenden Lizenzbedingungen sind auf der zugehörigen Datei-Beschreibungsseite zu finden, die über einen Link mit dem bei Wikipedia-Artikeln eingebundenen Vorschaubild (Thumbnail) verbunden sind.
Urheberrechte beachten
Zusammenfassend kann also festgestellt werden: Die Urheberrechte an einem verfassten Werk gehen bis auf wenige Ausnahmen nicht verloren und werden mit der bei Wikipedia verwendeten Lizenzierung unter CC-by-sa-3.0 und GNU-FDL auch nicht abgegeben! Lediglich die Nutzung der eingestellten Texte und Bilder wird durch die freie Lizenzierung um vieles vereinfacht, ist aber eben mit den bereits bekannten Bedingungen verknüpft. Und damit das hier bereitgestellte Wissen auch frei nutzbar bleibt, ist ein korrekter Umgang mit dem Urheberrecht besonders wichtig, egal ob man Wikipedia-Inhalte weiter nutzen oder fremde Inhalte in Wikipedia integrieren möchte.
bei der Weiternutzung fremder Inhalte für Wikipedia
Abschreiben und Kopieren ist einfach, aber fremde Texte und Bilder sind in der Regel durch die Urheberrechte des Autors geschützt. Deshalb gilt als Grundregel in Wikipedia:
- Verwende niemals urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung der Rechteinhaber! Du schadest damit Wikipedia und letzten Endes auch Dir selbst!
Wer sich ausgiebig mit dem Umfang und den Inhalten des Urheberrechts sowie seinen Schranken, aber auch mit den drohenden Strafen bei Urheberrechtsverletzungen beschäftigen möchte: Das 143 Paragraphen umfassende »Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)« bietet dazu reichlich Lesestoff und ist online unter http://bundesrecht.juris.de/urhg/ leicht erreichbar. Im Zweifelsfall gilt aber immer:
- Erst fragen, dann nutzen!
Fremdes Text- und Bildmaterial darf nur dann verwendet werden, ohne explizit um Erlaubnis fragen zu müssen, wenn
- der Autor das Material ausdrücklich als Public Domain bzw. gemeinfrei zur Nutzung freigegeben hat. Das kann nur der Urheber selbst, nicht etwa ein Dritter, der die Erlaubnis zur Veröffentlichung (Verwertungsrechte) hat. Befugt zur Freigabe ist aber auch der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte, wenn dies nachgewiesen wird (zum Beispiel der Arbeitgeber bei angestellten Fotografen).
- der Autor sein Material ausdrücklich unter der Creative-Commons-Lizenz »Namensnennung« (CC-BY) bzw. »Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen« (CC-BY-SA) und der »GNU-Lizenz für freie Dokumentation« – und damit auch zur möglichen Verwendung auf Wikipedia – zur Verfügung stellt.
- Texte und Lichtbildwerke (§2 UrhG [D]; Art. 2 URG [CH]; §2 URhG [A]), deren Urheber seit 70 Jahren oder länger tot ist (§64 UrhG [D]; Art. 29 URG [CH]; §60 UrhG [A]). Weitergehende Informationen finden sich auf der Wikipedia-Seite »Hilfe:FAQ Rechtliches«.
Texte und Bilder unter Creative Commons ohne die Möglichkeit zur Bearbeitung (No Derivative Works, CC-BY-ND) und zur kommerziellen Nutzung (Noncommercial, CC-BY-NC) dürfen ausdrücklich nicht verwendet werden! Eine Genehmigung des Rechteinhabers zur »Nutzung in Wikipedia« oder eine ähnlich einschränkende Wortwahl wird ebenfalls nicht akzeptiert, weil jede Veröffentlichung bei Wikipedia automatisch mit einer Lizenzierung unter CC-BY-SA und GNU-FDL verbunden ist.
In allen Fällen muss aber die Quelle bzw. die Zustimmung des Rechteinhabers zum Nachweis und zur Dokumentation an permissions-de@wikimedia.org weitergeleitet werden, falls sie nicht permanent öffentlich im Internet einsehbar ist. Zusätzlich kann sie zur Vermeidung von Missverständnissen auf der Diskussionsseite des Artikels bzw. der Bild- oder Tondatei angegeben werden. Sonst geht man in Wikipedia davon aus, dass der Artikel oder das Bild eine Urheberrechtsverletzung darstellt und sie werden löschen.
Ist man nicht der Urheber/Rechtsinhaber des eingestellten Werkes oder Textes, kann man versuchen, mit der unten stehenden Muster-E-Mail um eine Freigabe zur Nutzung des gewünschten Materials unter CC-BY-SA und GNU-FDL zu erbitten (siehe »Wikipedia:Textvorlagen«), wobei auch die Antworten hierauf an permissions-de@wikimedia.org weitergeleitet werden müssen:
| Sehr geehrte(r)/Liebe(r) <ANREDE>,
mein Name ist <NAME> und ich bin einer von vielen Autoren der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org). An diesem internationalen Projekt ist jeder zur Mitarbeit eingeladen. Ich selbst arbeite derzeit an einem Artikel zu <ARTIKELNAME> und bin dabei auf Ihre Seite <URL> gestoßen, die ich für äußerst informativ halte und deren Inhalt ich gerne im Wikipedia-Artikel verwenden würde. Wikipedia kann das nur, wenn Sie erlauben, den Inhalt unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation sowie unter der »Creative Commons-Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland« (CC-BY-SA-3.0-de) zu verwenden. Das bedeutet: Der Text ist frei (mit gewissen Vorbehalten wie Namensnennung aller beteiligten Autoren, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_Freie_Dokumentationslizenz und http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/) und wird demgemäß für immer frei bleiben. Die Lizenzen garantieren, dass sämtliche Autoren als Urheber genannt werden, entbindet aber auch jeden Autor der Verantwortung für später von anderen vorgenommene Änderungen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen. Weitere Informationen zur nötigen Doppellizenzierung GNU-Lizenz / CC-by-sa-3.0-de finden Sie auf der Seite http://meta.wikimedia.org/wiki/Licensing_update/Questions_and_Answers/de Um einen Eindruck von Wikipedia zu bekommen, können Sie auch selbst, ohne Registrierung, an fast jedem Wikipedia-Artikel sofort Änderungen vornehmen. Unter der Adresse http://de.wikipedia.org/wiki/<RELEVANTE_WIKIPEDIA_SEITE> können Sie eine (die) bezüglich dieses Schreibens relevante Seite aufrufen und jederzeit bearbeiten. Falls Sie den Text unter den Bedingungen der »Doppellizenzierung GNU-Lizenz / CC-by-sa-3.0-de« an Wikipedia spenden möchten, bitte ich Sie um eine Textfreigabe an die E-Mail-Adresse permissions-de@wikimedia.org. Ich würde mich sehr über Ihre positive Reaktion freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen <NAME> |
bei der Weiternutzung von Wikipedia-Inhalten
Egal ob man Wikipedia-Artikel online auf der eigenen Homepage, für Handys oder Handcomputer (PDA, iPAD) zur Verfügung stellen möchte, oder aber offline in Form von Kopien (etwa für die Schule) oder Sachbüchern weitergeben will; immer gilt es die Nutzungsbedingungen der GNU (Autorennennung, Lizenzerhalt und Abdruck des kompletten Lizenztextes) oder der CC-by-sa-3.0 (Autorennennung und Lizenzerhalt) einzuhalten. Welche Bedingungen dies im Einzelnen sind, wurde ja bereits im ersten Absatz geklärt.
Im Falle einer Online-Weiterverbreitung von Wikipedia-Inhalten berufen sich einige Nutzer auf ein informelles »Gentlemen's Agreement«, das jedoch nicht dem Wortlaut der GNU-FDL entspricht, jedoch den Bedingungen der CC-by-sa-3.0 voll und ganz genügt. Für Inhalte, die zur ausschließlichen Nutzung unter GNU-FDL freigegeben sind, sollte dieses Verfahren jedoch nicht angewendet werden. Hierbei wird nämlich unterstellt, die Autoren seien damit einverstanden, dass statt einer wörtlichen Auslegung der Lizenz (physische Kopie aller relevanten Daten, Bereitstellung einer transparent copy) folgender Satz samt entsprechender Links unter jeden übernommenen Artikel (im Beispiel: Artikel XYZ) gestellt wird:
- Für Artikel
|
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel »XYZ« aus der freien Enzyklopädie »Wikipedia« und steht unter der Doppellizenz »GNU-Lizenz für freie Dokumentation« und »Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported« (Kurzfassung). Auf Wikipedia ist eine »Liste der Autoren« verfügbar. |
- »XYZ« sollte ein direkter Link auf den entsprechenden Artikel von Wikipedia sein.
- »Wikipedia« sollte ein direkter Link auf die deutschsprachige Wikipedia-Hauptseite http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptseite sein.
- »GNU-Lizenz für freie Dokumentation« muss auf eine lokale Kopie der GNU Free Documentation License verlinken.
- »Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported« sollte ein direkter Link auf die entsprechende Seite der Creative-Commons-Lizenz http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/ sein.
- »Liste der Autoren« sollte ein direkter Link auf die Versionsgeschichte des jeweiligen Artikels sein (Die Linksyntax ist obigem Beispiel entnehmbar).
Der Text sollte ein maschinen- und menschenlesbarer Text sein (kein Bild), alle Links sollten direkt auf Wikipedia linken (keine Umleitungen, kein JavaScript).
- Für Bilder gelten die jeweils auf der Bildbeschreibungsseite angegebenen Lizenzen und deren Bedingungen, die von der Textlizenzierung bei Wikipedia abweichen können.
Innerhalb von Wikipedia
»Nach der Creative-Commons-Lizenz »Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen« und der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, der alle Wikipedia-Artikel unterliegen, muss die Information über die Originalautoren stets erhalten bleiben. Diese speichert die MediaWiki-Software in der Versionsgeschichte.« heißt es im Abschnitt »Artikel verschieben, Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen, Arbeitskopien« der Wikipedia-Seite »Wikipedia:Urheberrechte beachten«.
Alles schön und gut, aber was kann oder besser muss ich nun tun, um innerhalb von Wikipedia Urheberrechte und Nutzungsbedingungen zu beachten und zu wahren?
Als erste und wichtigste Regel sollte man sich unbedingt einprägen: Niemals Artikelinhalte einfach per »Copy & Paste« in einen neuen Artikelnamen überführen oder Artikelteile auf diese Art auslagern! Die in der Versionsgeschichte verankerten Informationen über die ursprünglichen Autoren gingen verloren und die Nutzungsbedingung der Autorennennung würde verletzt.
Braucht der Artikel einen neuen Namen, kann ihn jeder Benutzer, der mindestens seit vier Tagen angemeldet ist (engl.: autoconfirmed user = automatisch bestätigter Benutzer), durch die von der Wiki-Software bereitgestellte Funktion dorthin verschieben. Seit Mitte 2010 lassen sich auch Bilder und andere Mediadateien auf diese Weise verschieben, allerdings nur von Administratoren und von Benutzern, die mit diesem Sonderrecht ausgestattet sind, weil sie als vertrauenswürdig eingestuft wurden.
Die Verschiebefunktion erreicht man, indem man den Reiter »Verschieben« über der zu verschiebenden Seite anklickt (im aktuellen Standardskin Vector ist dazu erst ein Klick auf ▼ nötig). Darauf erscheint eine Abfrage für den neuen Namen der Seite, und man kann anklicken, ob die Diskussionsseite mitverschoben werden soll. Hier sollte man immer »Die Diskussionsseite mitverschieben, wenn möglich« anklicken, außer man weiß genau, dass dies nicht gewünscht ist. Nach Klicken auf den Schalter »Seite verschieben« bekommt der Artikel einen neuen Namen.
Auch Auslagerungen bzw. Artikelteilungen dürfen nicht durch einfaches »Copy & Paste« vorgenommen werden, da sonst der Eindruck entsteht, derjenige, der die Bearbeitungen vorgenommen hat, sei auch dessen Autor (siehe auch Hilfe:Artikelinhalte auslagern). Eine lizenzkonforme Auslagerung eines Artikelteils aus einem Altartikel in einen Zielartikel ist durch ein Duplizieren (Verdoppeln) des Artikels mitsamt seiner Versionsgeschichte möglich. Dies wird technisch durch einen Import des Altartikels in den Zielartikel (Import aus der deutschsprachigen Wikipedia in die deutschsprachige Wikipedia) und nachfolgendes Reduzieren der beiden Artikel auf den dann zugehörigen Inhalt erreicht. Da diese Funktion nur den Administratoren zur Verfügung steht, muss die Duplizierung eines Artikels auf der Seite Wikipedia:Importwünsche/Importupload beantragt werden.
Übrigens gelten auch Übersetzungen aus anderssprachigen Wikipedia-Versionen (siehe auch Wikipedia:Übersetzungen) als Weiternutzung im Sinne der Lizenz, also müssen auch dabei deren Bedingungen eingehalten werden. Zum Glück ist es aber den Wikipedia-Administratoren möglich, auch Artikel aus anderen Sprachversionen samt ihrer Versionsgeschichte ins jeweilige »Heimatwiki« zu importieren.
Etwas komplizierter ist die Situation, wenn man zwei Artikel zusammenführen, das heißt ihre Versionsgeschichten vereinigen möchte. Leider ist es nur selten möglich, die Versionsgeschichten über die Verschiebefunktion zu vereinigen, da diese meist zeitlich parallel verfasst wurden. Bei einer Vereinigung der beiden bisher unabhängigen Versionsgeschichten käme deren chronologische Reihenfolge völlig durcheinander und man könnte nicht mehr unterscheiden, welche Version einmal zu welchem Altartikel gehörte (außer man sähe sich jede Version einzeln an).
Um dennoch die Lizenzbedingungen einzuhalten, sind daher folgende Schritte nötig (siehe auch Hilfe:Artikel zusammenführen):
- Zunächst muss entschieden werden, welcher der beiden Artikel als Quellartikel dienen und nach der Zusammenführung nicht mehr existieren soll. Es sollte nach Möglichkeit derjenige mit der kürzeren Versionsgeschichte oder der jüngere sein.
- Dann werden beide Artikel zur Bearbeitung geöffnet, der vollständige Text des Quellartikels kopiert und unter den Artikelinhalt des Zielartikels eingefügt. Achtung: Noch nicht speichern!
- Unter den kopierten Inhalt des Quellartikels wird dessen, ebenfalls vollständig kopierte, Versionsgeschichte eingefügt. Dies kann auf zwei verschiedene Arten geschehen:
- Bei der ersten Methode verwendet man das sogenannte »Contributors-Tool«. Nach Eingabe des Artikels, das Format auf »Wiki-Text« stellen. Das Ergebnis ist nach dem Laden (Load) als Liste formatiert und enthält Verweise auf Versionen und Autoren.
- Beispiel (unformatiert beim Contributors Tool):
- [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Beispiel&oldid=83874544 2011-01-14 14:11] ([http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Beispiel&oldid=83874544&diff=prev diff]) [[:de:Benutzer:Asmus_et|Asmus et]] ''(<span class="autocomment">/* Siehe auch */</span>)''
- [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Beispiel&oldid=83874402 2011-01-14 14:07] ([http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Beispiel&oldid=83874402&diff=prev diff]) [[:de:Benutzer:Asmus_et|Asmus et]] ''(erg)''
- [...]
- Beispiel (formatiert, eingefügt im Artikel):
- 2011-01-14 14:11 (diff) Asmus et (/* Siehe auch */)
- 2011-01-14 14:07 (diff) Asmus et (erg)
- [...]
- Beispiel (unformatiert beim Contributors Tool):
- Bei der zweiten Methode markiert man die Einträge »Versionen/Autoren«, kopiert diese Auswahl. Achtung: Wenn man auf »Versionen/Autoren« klickt, werden zunächst nur die 50 neusten Bearbeitungen angezeigt; in dem Fall also die Auswahl erweitern (geht bis 500 Einträge)! Bei dieser Methode ist aber das eingefügte Ergebnis unformatiert und gänzlich ohne Verweise.
- Beispiel:
- (Aktuell | Vorherige) 14. Jan. 2011, 15:11:30 Asmus et (Diskussion | Beiträge) (368 Bytes) (→Siehe auch)
- (Aktuell | Vorherige) 14. Jan. 2011, 15:07:31 Asmus et (Diskussion | Beiträge) (311 Bytes) (erg)
- [...]
- Bei der ersten Methode verwendet man das sogenannte »Contributors-Tool«. Nach Eingabe des Artikels, das Format auf »Wiki-Text« stellen. Das Ergebnis ist nach dem Laden (Load) als Liste formatiert und enthält Verweise auf Versionen und Autoren.
- Sind Inhalt und Versionsgeschichte des Altartikels im Zielartikel eingefügt, kann nach Eingabe eines passenden Zusammenfassungskommentars abgespeichert werden.
- Beispiel: Zusammenführung aus Artikel [[XYZ]]; Versionsgeschichte im Artikeltext
Damit wäre formal alles erledigt. Nun muss allerdings noch aufgeräumt werden:
- Der Zielartikel kann im nächsten Schritt auf die ältere Version zurückgesetzt (siehe auch Hilfe:Wiederherstellen) und anschließend die Inhalte der beiden Artikel miteinander zu einem flüssigen Text verwoben werden.
- Der Quellartikel kann in eine Weiterleitung (siehe auch Hilfe:Weiterleitung) umgewandelt oder gänzlich gelöscht werden.
- Falls der Zielartikel nun nicht den richtigen Titel hat, muss er noch verschoben werden – eventuell auf das (nun freigewordene) Lemma des Quellartikels.
URV-Prüfung von Texten
Die folgenden Ausführungen zur Prüfung von bei Wikipedia eingestellten Inhalten handeln von Texten. Die Überprüfung von Bildern ist ein ungleich komplexeres Thema, da hier neben dem Urheberrecht noch Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, länderspezifische Rechtsfragen usw. eine Rolle spielen.
Wie oben aufgezeigt wird, spielt die Frage des Urheberrechtes eine zentrale Rolle. Wenn man Inhalte einstellt, gibt es zwei Möglichkeiten:
- man hat den Text selbst verfasst
- man übernimmt den Text aus einer vorhandenen Vorlage bzw. Quelle
Der erste Fall ist unkritisch. Der Einsteller ist der Rechteinhaber.
Im zweiten Fall muss der Autor des ursprünglichen Textes einwilligen, dass der Text unter den freien Lizenzen Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz 3.0 und GNU-Lizenz für freie Dokumentation veröffentlicht wird. Liegt diese Genehmigung nicht vor, dann gehen wir als Prüfer von einer Verletzung des Urheberrechtes aus und löschen den übernommenen Text.
Die Genehmigung selbst ist recht einfach: Der Rechteinhaber schreibt eine entsprechende Mail an das Wikipedia:Support-Team (E-Mail: permissions-de@wikimedia.org), möglichst von einer offiziellen Mail-Adresse aus. Auch eine Freigabe durch den Rechteinhaber mit der »herkömmlichen Post« an den Verein Wikimedia Deutschland e.V. (Postfach 30 32 43, 10729 Berlin) ist dabei möglich. Diesen Weg wählen gelegentlich Rechteinhaber, die mit dem »modernen Computerkram« nichts am Hut haben. Die schriftliche Freigabeerklärung wird von einem Vereinsmitarbeiter eingescannt und dem Wikipedia:Support-Team per Mail zur Verfügung gestellt. Meist erfolgt die Freigabeerklärung aber direkt per E-Mail.
Eine Musterfreigabe kann so aussehen:
| Hiermit erkläre ich in Bezug auf den Text im Artikel <ARTIKELNAME> (siehe <[URL DES ARTIKELS]>), dass ich der Autor oder Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts bin.
Ich erlaube, den Text unter den freien Lizenzen GNU-FDL und CC-BY-SA 3.0-de zu veröffentlichen. Mir ist bekannt, dass damit in urheberrechtlicher Hinsicht Dritte das Recht haben, den Text gewerblich zu nutzen und zu verändern. Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung üblicherweise nicht widerrufen kann und kein Anspruch darauf besteht, dass der Text dauerhaft auf Wikipedia eingestellt wird. Mir ist bekannt, dass sich die Unterstellung unter eine freie Lizenz nur auf das Urheberrecht bezieht und es mir daher unbenommen ist, aufgrund anderer Gesetze (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht usw.) gegen Dritte vorzugehen, die das Werk im Rahmen der freien Lizenz rechtmäßig, auf Grund der anderen Gesetze aber unrechtmäßig nutzen. <DATUM> <RECHTEINHABER> |
Das Support-Team prüft diese Freigabeerklärung und trägt dann einen entsprechenden Freigabevermerk auf der Diskussionsseite des Artikels ein. Falls nötig, kann ein Administrator Artikel, die wegen vermuteter Urheberrechtsverletzung zwischenzeitlich gelöscht wurden, auch wiederherstellen. Soweit die Theorie!
Potentielle Verletzung des Urheberrechtes
In der Praxis funktioniert das gelegentlich leider nicht so gut. Vorwiegend Anfänger erliegen - ohne böse Absicht - der Versuchung, fremde Texte zu kopieren oder wörtlich zu übersetzen. Sie übersehen dabei den ausführlichen Hinweis unterhalb des Editierfensters und oberhalb der Zusammenfassungszeile, der auf die Urheberrechts-Problematik aufmerksam macht. Wer liest auch schon das Kleingedruckte ...
Nun steht da also ein Text, der anderswo - ob im Internet, in einem Buch oder in einer Zeitschrift - bereits verfügbar ist. Ob der ursprüngliche Verfasser den Text zu unseren Bedingungen freigibt, ist völlig unklar. Wir sprechen daher von einer »potentiellen Urheberrechtsverletzung (URV)«. Was nun?
Automatisch passiert überhaupt nichts. Erst wenn jemand die Kopie oder Übersetzung bemerkt und entsprechend reagiert wird das »Problem« öffentlich sichtbar. Es kommt vor, dass eine solche Entdeckung erst Monate oder gar Jahre nach Einstellung des Artikels erfolgt. Viele Kopien werden bereits in der Eingangskontrolle bemerkt. Als Eingangskontrolle bezeichnen wir die Arbeit vieler Mitarbeiter, die sich neue Artikel und auch Änderungen an vorhandenen Artikeln ansehen, direkt Korrekturen vornehmen, unsinnige Texte löschen usw.
Wer eine Kopie entdeckt, sollte
- den betroffenen Artikelinhalt durch den Baustein {{URV}} sowie einen möglichst genauen Hinweis auf die Herkunft ersetzen.
- den Artikel auf der Seite Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen oder Wikipedia:Versionslöschungen melden
- den Einsteller - sofern es ein angemeldeter Benutzer ist - auf seiner Diskussionsseite über die fehlende Freigabe informieren. Für diesen Zweck ist die Vorlage:URV-Hinweis praktisch.
Nun warten wir auf eine offizielle Freigabe des Textes, nämlich die entsprechende Mail an das Support-Team. Sobald diese eintrifft und geprüft ist, vermerkt der Supportmitarbeiter dies auf der Diskussionsseite des Artikels und setzt den Artikel auf die Version vor dem URV-Vermerk zurück. Damit ist die Welt wieder in Ordnung.
Fehlende Freigabe
14 Tage nach Meldung der potentiellen URV beginnt die Arbeit von uns Prüfern. Das sind seit einigen Jahren hauptsächlich Benutzer:Ra'ike und Benutzer:Tsor. Wir betrachten jede der 14-Tage alten Meldungen einzeln.
Manche Artikel wurden inzwischen gelöscht, beispielsweise wegen Werbung oder fehlender enzyklopädischer Relevanz. Da ist natürlich nichts mehr zu tun. Findet man für einen Artikel auf dessen Diskussionsseite einen Freigabevermerk des Supportteams, dann ist dieser Fall auch erledigt. Übrig bleiben die existierenden Artikel ohne Freigabevermerk. Und genau hier geht die Arbeit der Detektive des Urheberrechts oder auch »URV-Prüfer« los...
Prinzipiell stellen sich nun folgende Fragen:
- Handelt es sich um ein »Amtliches Werk«, welches keinen Urheberrechtsschutz genießt? Wenn ja, dann liegt keine URV vor.
- Hat der abgeschriebene oder übersetzte Text Schöpfungshöhe (SH)? Wenn nein, dann ist das keine URV.
- Oder handelt es sich um ein unzulässiges »Textplagiat« bzw. »Zitat«?
- Falls die Quelle unter einer »freien Lizenz« steht, ist diese kompatibel mit den Wikipedia-Lizenzen?
- Wann starb der Rechteinhaber? Das Urheberrecht endet in Deutschland 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. In anderen Staaten kann die Rechtslage anders sein.
- Wer hat von wem abgeschrieben - der Wikipedia-Autor von der angegebenen Quelle oder umgekehrt? Die Prüfer müssen daher Artikel und Quelle vergleichen.
Am einfachsten sind die Fälle, bei denen der Text erst vor Kurzem, also ungefähr vor 14 Tagen, eingestellt wurde. Handelt es sich um eine nahezu 1:1 Kopie der angegebenen Quelle, dann gehen wir von einer potentiellen URV aus und löschen den Artikel oder diejenigen Versionen, die den Text enthalten. Manchmal trudelt später noch eine Freigabeerklärung bei dem Supportteam ein. Kein Problem, in diesem Fall stellen wir die Texte einfach wieder her.
Manche URV-Meldungen besagen, dass große Textabschnitte aus einem Artikel in einen eigenen Artikel ausgelagert wurden, ohne die Lizenzanforderungen (Autorennennung) zu beachten. Dies lässt sich reparieren, indem man gemäß Hilfe:Artikelinhalte auslagern oder Hilfe:Artikel zusammenführen nachbessert. Ähnlich liegt der Fall, wenn jemand einen Artikel aus der englischsprachigen (oder anderen) Wikipedia einfach übersetzt hat ohne auf die Lizenz zu achten. Hier heilt ein Versions-Nachimport die Wunde. Dabei werden alle Versionen des englischen Artikels an den Artikel als eigenständige Version chronologisch korrekt angehängt. In der Versionsgeschichte sieht man dann als älteste Versionen den englischen Artikel und damit alle beteiligten Autoren.
Amtliches Werk
Ein Sonderfall ist ein Amtliches Werk, denn dieses unterliegt in Deutschland nicht dem Urheberrecht. Als Amtliches Werk gelten zum Beispiel Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen, Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen, veröffentliche Patentschriften. Ebenso sind beispielsweise Amtliche Fassungen von EU-Richtlinien gemeinfrei.
Hier müssen wir allerdings in manchen konkreten Fällen entscheiden, ob es sich bei dem eingestellten Text um ein Amtliches Werk handelt oder nicht.
Grauzone Schöpfungshöhe
Urherrechtlich geschützt sind nur Werke, die eine gewisse Schöpfungshöhe haben. Das ist das Maß persönlicher geistiger Schöpfung in einem Produkt geistiger Arbeit. Werke mit nur geringer Schöpfungshöhe sind nicht urherrechtlich geschützt und können übernommen werden. So ist die Aufzählung reiner Fakten nicht schutzwürdig. Gleichwohl sollte eine solche Aufzählung nicht einfach kopiert werden, mit einer Umformulierung ist man auf der sicheren Seite. Bei wissenschaftlichen Texten ist nicht der Inhalt geschützt, wohl aber die Art der Darstellung.
Leider gibt es für die Beurteilung des »Maßes an persönlicher geistiger Schöpfung« keine objektiven allgemeingültigen Regeln. Auch die Rechtssprechung dazu ist uneinheitlich, wie eine Suche im Internet mit dem Begriff »Schöpfungshöhe« zeigt.
Grauzone Plagiat
Die Definition für ein Plagiat ist schwammig und spricht vom bewussten Aneignen fremden Geistesguts. Dies ist auf Wikipedia (und auch anderswo) zu vermeiden, denn es stellt eine URV dar. Ein Plagiat liegt zweifelsfrei vor, wenn jemand einfach Texte, welche eine Schöpfungshöhe aufweisen, 1:1 übernimmt. Oft versuchen unerfahrene Autoren, die Textvorlage ein klein wenig umzuformulieren, ein paar Wörter auszutauschen, Sätze ein wenig umzustellen ... In der Hoffnung, damit das Urheberrecht genügend beachtet zu haben. Diese Hoffnung kann trügen.
Wenn der Text zu eng am Original entlanggeschrieben ist und wenn zudem noch wohlformulierte Wendungen übernommen werden, dann betrachten wir Prüfer die eigene schöpferische Leistung als zu gering und werten das als URV. Und genau das ist die Grauzone: In vielen Fällen müssen wir abschätzen, ob die schöpferische Leistung des Autors hoch genug und der Abstand zum Original groß genug ist.
Zwei Zitate mögen die Problematik verdeutlichen:
- »Um ein Textplagiat zweifelsfrei zu bestimmen, bedarf es der Experten, die Feinheiten kennen und einzuschätzen vermögen und vor allem das Schrifttum und die Rechtsprechung überschauen.«
- Wikipedia:Textplagiat, Abschnitt »Ein paar Worte zum deutschen Urheberrecht«
- »Auch erfahrene Juristen werden aber im Einzelfall nicht immer entscheiden können, ob bei eher geringfügigen Übernahmen die Grenze bereits überschritten ist. Wie ein Richter den Fall entscheiden würde, ist in diesen Fällen nicht vorherzusagen.«
- Wikipedia:Textplagiat, Abschnitt »Grauzonen«
Grauzone Zitat
Oft kann man mit einem Zitat die eigene Ausage untermauern. Ein Zitat muss den zitierten Text exakt - einschliesslich Schreibfehler - wiedergeben. Eigene Einfügungen oder Auslassungen werden mit eckigen Klammern gekennzeichnet, etwa
»Es kann der Frömmste nicht in Frieden bleiben [sic],
Wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt.«– Friedrich Schiller: Wilhelm Tell, IV,3
Hier ist als Anmerkung »[sic]« eingefügt. Dies bedeutet: So steht das wirklich im Original. Es wird betont, dass die verbreitete Redensart ».. in Frieden leben ...« nicht korrekt ist.
Zum Zitat gehört unbedingt auch die möglichst genaue Angabe des Autors und der Fundstelle.
In der Wikipedia-Praxis kommt es gelegentlich vor, dass ein Benutzer in einen neuen Artikel lange Textpassagen einstellt, die er aus einer Quelle wörtlich übernommen hat. Um einer URV zu entgehen, fügt er flugs noch Autor und Quelle hinzu und kennzeichnet das Ganze als Zitat. Sonstigen eigenen Text erspart er sich weitgehend. Hier sagen wir Prüfer: STOP! So geht es nicht! Das ist URV. Denn ein Zitat soll die eigene Aussage untermauern. Aber wo keine eigene Aussage ist, kann auch nichts untermauert werden. Ein Artikel muss also zum größten Teil aus selbst formulierten Inhalt bestehen. Bestehen 80 Prozent eines Artikels aus Zitaten, dann werten wir das in der Regel als URV.
Natürlich ist diese Forderung schwammig. Wir müssen in jedem Einzelfall abzuwägen, ob das Zitat im Vergleich zum eigenen Text zu lang ist.
Vertiefende Informationen zum Zitat und Zitatrecht stehen in den Artikeln Wikipedia:Zitate und Zitat.
Falsche Lizenz
Gelegentlich treffen wir auf die Annahme, dass man aus einem anderem Wiki unbesehen Texte übernehmen kann. Es ist ja schliesslich ein Wiki. Diese Ansicht ist leider falsch! Natürlich muss man in dem anderen Wiki prüfen, ob und unter welchen Bedingungen die Texte weitergenutzt werden dürfen. Beispielsweise stehen die Texte im Salzburg-Wiki http://www.salzburg.com/wiki/ unter der Creative Commons Some Rights Reserved Lizenz. Diese verbietet ausdrücklich eine kommerzielle Nutzung der Texte. Da wir in Wikipedia aber nur Inhalte haben wollen, die auch kommerziell verwendet werden können, sind die Texte des Salzburg-Wikis für Wikipedia nicht brauchbar.
Aus Buch oder Zeitschrift abgeschrieben?
Es kommt auch vor, dass jemand ein Buch oder eine Zeitschrift als vermeintliche Quelle angibt. Die prinzipiellen Fragen sind die gleichen wie bei einer Internetquelle. Allerdings liegt uns URV-Prüfern meist das Buch nicht vor. In diesem Fall sind wir auf Hilfe angewiesen. Wir fragen dann im Fachportal oder bei einem Benutzer aus diesem Fachbereich nach, ob er das Werk einsehen kann. Gleichzeitig sortieren wir den »Fall« bei den Altfällen von Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen ein. Mit etwas Glück meldet sich auf unsere Anfrage jemand und sendet uns per Mail einen Scan zu. Dann ist eine URV-Prüfung möglich.
Auch haben wir schon erfolgreich Herausgeber und Verlage eines Buches sowie gegebenenfalls örtliche Vereine, die Zugang zu der angegebenen Quelle haben könnten, angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten bzw. uns den Autor des Textes zu nennen.
Erhalten wir nach ein paar Wochen keine Reaktion, dann betrachten wir den Fall als potentielle URV und löschen den Text.
Umgekehrte URV?
Kniffliger sind die Fälle, bei denen die Einfügung des beanstandeten Textes weit in der Vergangenheit liegt. Hier muss geklärt werden, ob die angegebene Quelle zuerst da war oder ob unser Artikel älter ist. Im ersten Fall wird der Text oder gegebenfalls der gesamte Artikel wegen potentieller URV gelöscht. Im zweiten Fall handelt es sich um eine sogenannte umgekehrte URV, jemand hat unseren Artikel genutzt. Da es keine URV ist, wird der URV-Baustein aus dem Artikel entfernt und der Text wieder sichtbar gemacht.
Die Untersuchung auf umgekehrte URV ist komplex und erfordert oft etwas Detektivarbeit. Einerseits können wir anhand der Versionsgeschichte den genauen Zeitpunkt feststellen, an dem der beanstandete Text in Wikipedia eingebracht wurde. Dies ist dagegen bei einer Webseite nur sehr schwer oder gar nicht möglich. Oft hilft dabei das Internet-Archiv, das alte Versionen von Webseiten speichert und zur Verfügung stellt. Diese müssen wir durchsehen und mit dem Artikel vergleichen, um das Alter des Textes zu ermitteln. Auf diese Weise kann man sich beispielsweise die chronologische Entwicklung unserer Wikipedia-Hauptseite ansehen.
Bei manchen Webseiten zeigt das Internet-Archiv für eine URL überhaupt nichts an. Wenn es sich dabei um eine Unterseite handelt, dann bietet das Archiv häufig die Option, sich alle Seiten der Domäne anzeigen zu lassen. Dies gibt Hinweise darauf, wie lange die Domäne bereits existiert. Sind auch für die Domäne keine Einträge vorhanden, dann kann man vermuten, dass die Webseite noch keine sechs Monate alt ist. Leider stellt das Internet-Archiv keine Volltextsuche zur Verfügung.
Bei älteren Webseiten hilft oft ein Aufruf dieser Seite, Rechtsklick und (im Firefox) »Seiteninformationen anzeigen«. Ein neues Fenster zeigt im oberen Drittel den Zeitpunkt »modifiziert«. Bei neueren Webseiten sieht man hier nur die gerade aktuelle Uhrzeit, weil diese dynamisch erzeugt werden.
Desweiteren findet man gelegentlich Hinweise, wenn man auf der Webseite selbst etwas herum navigiert und sich insbesondere das Impressum anschaut. Das Tool uwhois zeigt, wann eine Domäne angelegt wurde.
Umgekehrte Urheberrechtsverletungen sollten auf der dafür zuständigen Wikipedia-Seite »Wikipedia:Weiternutzung/Mängel« eingetragen werden. Freiwillige können dann die Betreiber der betroffenen Webseite freundlich anschreiben und auf die nicht-lizenzkonforme Nutzung hinweisen. Die Einhaltung der Lizenzen können allerdings nur am Artikel beteiligte Autoren rechtlich einfordern.
Kein Copyright angegeben
In der Quelle steht kein Copyright-Vermerk, also können wir den Text doch kopieren, müssen wir Prüfer gelegentlich lesen. Nein!! lautet unsere Antwort. Es reicht nicht aus, wenn wegen des fehlenden Copyright-Vermerks das Kopieren nicht explizit verboten ist. Vielmehr muss der Text ausdrücklich unter einer freien Lizenz, die mit unserer kompatibel ist, veröffentlicht sein.
Problem der Anonymität
Immer wieder beschwert sich auch der eine oder andere Einsteller eines Textes über die URV-Meldung: »Schau doch ins Impressum der Webseite. Da steht »Hans Müllermaier«. Das ist doch identisch mit meinem Benutzernamen. Also bin ich offensichtlich der Rechteinhaber!« Da müssen wir auf die Anonymität auf Wikipedia hinweisen: »Gemach, gemach! Zwar vermuten wir, dass Du mit der im Impressum genannten Person identisch bist, aber sicher können wir uns nicht sein. Schliesslich musstest Du Dich bei der Anmeldung Deines Accounts nicht ausweisen. Daher könnte auch mein Nachbar hinter dem Account Benutzer:Hans Müllermaier stecken.« Übrigens ist auch eine bei der Account-Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse zum einen ebenfalls frei wählbar und zum anderen für niemanden außer dem Accountinhaber selbst sichtbar.
Folgerichtig bestehen wir also auch in so einem Fall auf einer Mail mit einer offiziellen Freigabeerklärung an unser Suppport-Team.
Der Prüfer-Alltag
So sieht also die tägliche Arbeit von uns URV-Prüfern aus. Glücklicherweise handelt es sich in den allermeisten Fällen von Urheberrechtsverletzungen um eine aktuelle Kopie von einer Webseite. Löschen - fertig. Einige Fälle sind aber sehr schwierig zu bearbeiten. In Einzelfällen haben wir wochenlang Sherlock-Holmes-artig recherchiert, um den Rechteinhaber aufzufinden und zu kontaktieren. Nicht immer erhielten wir eine Freigabeerklärung. Manchmal klappte es aber doch - das war für uns ein wahres Erfolgserlebnis und gab uns wieder Auftrieb...
Tsor ist seit Juli 2003 in der Wikipedia aktiv. Er arbeitet vorwiegend im Tischtennisbereich. Zeitweise hat er auch Artikel zum Thema Schach geschrieben. Als Admin bearbeitet er regelmäßig im Team mit Ra‘ike die Meldungen über mögliche Urheberrechtsverletzungen.
Ra’ike ist seit Juni 2005 dabei, anfangs mit kleinen Artikelstarts und -verbesserungen, später systematisch in der allgemeinen Qualitätssicherung. Über diese kam sie mit dem Themenbereich der Minerale in Berührung, in den sie seither die meiste Arbeit als Autorin steckt. Vorläufiger Höhepunkt ihres Wirkens ist das 2011 eröffnete Portal:Minerale. Ra’ike ist zudem als Admin, hauptsächlich bei der Überprüfung von Urheberrechtsverletzungen und auch bei Wikimedia-Commons tätig.